Willkommen an Bord
in unserem Fachgeschäft!
Seit über 30 Jahren sind wir Ihre Experten für Bootsservice und -verleih. Wir wohnen & arbeiten in einem der schönsten Wassersportreviere Europas. Entdecken Sie mit uns die Schönheit der Havel rund um Werder!
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Fachgeschäft
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Service
Kompetent & zuverlässig
Unsere Experten sind für Sie da!
Egal ob Installation, Wartung oder Reparatur – beim Wassersport kommt nur so richtig Freude auf, wenn alles reibungslos funktioniert. Wir kümmern uns um Ihren ungetrübten Spaß und beraten Sie zu modernen, komfortablen Lösungen rund um Ihr Boot.
Bootsverleih
Entdecke die Havel zu Wasser
und zu Land
Entdecken Sie die
Alfastreet-Flotte
Wir sind Alfastreet-Partner und bieten Ihnen mit diesen
außergewöhnlichen Design-Booten ein individuelles Erlebnis, dass keine Wünsche offen lässt.
Alfastreet ist einer der führenden europäischen Hersteller von sportlichen Motorbooten mit Benzinaußen- oder Innenbordmotoren sowie umweltfreundlichen Elektrobooten mit einzigartigem Komfort.
- Hinweis zum Verkauf von biozidhaltigen Produkten
Ab Januar 2025 tritt eine neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung in Kraft.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unser sachkundiges Personal gemäß §11 der Chemikalien-Verbotsverordnung zertifiziert ist, um biozidhaltige Produkte weiterhin im stationären Handel sicher und gesetzeskonform anzubieten. Dies beinhaltet die fachkundige Beratung unserer Kunden zur sicheren Anwendung, Lagerung und Entsorgung dieser Produkte sowie zur Nutzung geeigneter Alternativen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Überblick zur neuen Biozidrechts-Durchführungsverordnung
§10 Selbstbedienungsverbot
Die Biozidverordnung schreibt unter anderem ein Selbstbedienungsverbot vor, sodass Kunden im stationären Handel keinen freien Zugriff auf die entsprechenden Produkte haben dürfen. Dies beinhaltet auch, dass die Produkte seitens des Verkäufers gesichert und verschlossen aufbewahrt werden müssen.
§11 Abgabe ausschließlich durch sachkundiges Personal
Die Herausgabe biozidhaltiger Antifouling-Produkte darf im stationären Handel ausschließlich durch sachkundiges Verkaufspersonal erfolgen.
§11 Absatz 2 Nr. 1 – Überprüfen der Voraussetzungen
Das sachkundige Verkaufspersonal ist verpflichtet, eine Überprüfung des Käufers hinsichtlich der Nutzungsberechtigung sowie hinsichtlich der Befähigung der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verwendung des Produkts durchzuführen.
§11 Absatz 2 Nr. 2 – Abgabegespräch
Darüber hinaus ist das Verkaufspersonal verpflichtet, in einem Abgabegespräche über die folgenden Punkte zu informieren:
- Vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und mögliche Alternativen mit geringerem Risiko
- Die richtige und sichere Anwendung des Biozidprodukts gemäß der Anleitung
- Die Risiken, die mit der Verwendung verbunden sind und wie man diese reduzieren kann
- Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Gebrauch
- Die richtige Lagerung und Entsorgung des Produkts
§12 Onlinehandel
Die genannten Bestimmungen sind auch für den Onlinehandel bindend. Das Abgabegespräch ist bei einem Verkauf über einen Webshop oder ähnliche Online-Plattform fernmündlich oder per Videoübertragung zu führen.
§13 Sachkunde
Die Abgabe von biozidhaltigen Antifouling-Produkten darf im stationären Handel ausschließlich von sachkundigem, im jeweiligen Unternehmen beschäftigtem Verkaufspersonal vorgenommen werden, das zuvor eine Sachkundeprüfung nach §11 der Chemikalien-Verbotsordnung abgelegt hat.
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Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig, denn Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.